Bei Acesulfam handelt es sich um einen synthetisch hergestellten Süßstoff. Er wurde, wie viele Stoffe dieser Gruppe auch, eher zufällig durch den Chemiker Karl Clauß von der Hoechst AG im Jahre 1967 entdeckt. Bei diesem Süßstoff handelt es sich um das Kaliumsalz des Acesulfam. Er ist farblos, und präsentiert sich als Feststoff, welcher sich im kalten Wasser gut aber auch in heißem Wasser sehr gut löst. Die Süßkraft von Acesulfam ist in etwa 200- Mal intensiver als Haushaltszucker. Der Süßgeschmack tritt schnell ein, ist allerdings auch nicht lang anhaltend.
Besonderheiten, Zulassungen und Verwendung
Acesulfam (E 950) wird nicht nur zum Süßen sondern auch als Geschmacksverstärker benutzt. Eine hohe Dosierung kann einen unangenehmen, wenn auch nur leichten Beigeschmack, hinterlassen. Acesulfam kann mit anderen Süßstoffen kombiniert werden, was eine synergetische Wirkung entfaltet. Da dieser Stoff hitzebeständig ist, kann er problemlos zum Kochen oder Backen benutzt werden. In der Lebensmittelindustrie kommt Acesulfam etwa bei Getränken, Obstkonserven, Feinkostsalaten, Gelees, Konfitüren, Speiseeis, Süßigkeiten sowie in alkoholfreiem Bier vor. Da es nicht von den Bakterien aufgenommen wird, die zu Karies führen, wird dieser Stoff auch bei der Herstellung von Zahnpasta eingesetzt. Grundsätzlich ist Acesulfam für Diabetiker geeignet und kann auch im Rahmen eines Diätplanes zur Gewichtsreduktion eingesetzt werden.
Dieser Süßstoff ist in Deutschland seit 1990 unter dem Markennamen zugelassen, wobei die erlaubte Tagesdosis bei Erwachsenen festgesetzt ist. In der EU ist der Süßstoff ebenfalls zugelassen und muss als Lebensmittelzusatzstoff E 950 deklariert werden.
Gesundheitliche Aspekte
Acesulfam, oder Acesulfam K wie dieser Süßstoff auch genannt wird, wurde unter Zugrundelegung mehrerer anerkannter internationaler Studien, die in den letzten fünfzehn Jahren durchgeführt wurden, als unbedenklich eingestuft. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie auch die amerikanische Behörde für Lebensmittel und Arzneien (FDA) schlossen sich dieser Ansicht an. Der ADI-Wert, welcher die maximale Aufnahmemenge an Fremdstoffen in Lebensmitteln angibt, liegt bei 9 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Dies entspricht in etwa der Süßkraft von 100 Gramm Zucker. Acesulfam wird durch den menschlichen Körper nicht aufgenommen und durch den Urin unverändert ausgeschieden.