Saccharin (E 954)

Saccharin ist der älteste synthetische Süßstoff und wurde bereits im Jahre 1878 entdeckt, wobei die Entdeckung erst im Februar 1879 publiziert wurde. Im Verhältnis zu Haushaltszucker ist Saccharin zwischen 300 bis 700 Mal süßer. Besonders in höheren Dosen kann dieser Süßstoff metallisch oder leicht bitter schmecken. Es lässt sich gut lagern, ist hitzestabil und reagiert nicht chemisch in Verbindung mit anderen Stoffen. Das Saccharin ist ein farbloser Feststoff, der nur einen schwachen Geruch aufweist.
Dieser Süßstoff gilt als unbedenklich, wobei zahlreiche Studien zunächst auch andere Schlüsse zulassen.

Besonderheiten, Verwendung und Zulassung

Wie bei vielen anderen Süßstoffen auch, wurde auch Saccharin zufällig, von den Chemikern Ira Remsen und Constantin Fahlberg, entdeckt. Nach der Patentierung wurde durch die gegründete Fabrik Fahlberg-List aus Magdeburg dieser Süßstoff in großen Mengen produziert. Zur damaligen Zeit war der Süßstoff Saccharin im Verhältnis zu dem damals gebräuchlichen Rübenzucker bedeutend billiger. Wären nicht die Vorbehalte bezüglich der Dosierungsmöglichkeiten gewesen, hätte es zu einer Verdrängung des Zuckers kommen können. Durch Lobbyarbeit der Zuckerindustrie wurde in Deutschland 1902 ein Süßstoffverbot erlassen, wobei lediglich eine Ausnahme bei Diabetikerbedarf vorgesehen war.
Heute wird Saccharin in Ländern, die eine Zulassung des Stoffes vorgesehen haben, vermischt mit anderen Süßstoffen, sehr häufig angewandt. Saccharin greift die Zähne nicht an, verursacht also keine Karies und ist für die zuckerfreie Ernährung bei Diabetes geeignet. Dieser Süßstoff findet in der Lebensmittelindustrie reichhaltig Anwendung. So wird Saccharin in der Herstellung von kalorienreduzierten Süßwaren, Drinks, Brotaufstriche und Konfitüren ebenso wie bei süßsauren Obst- und Gemüsekonserven, Senf und Soßen, alkoholischen Getränken und Knabberzeug eingesetzt. Auch bei Futtermitteln, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln kommt dieser Süßstoff vor. Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake), also die Menge die als Lebensmittelzusatz nach dem jeweiligen wissenschaftlichen Stand als unbedenklich eingestuft wird, wird bei Saccharin mit 5 Milligramm pro Kilo Körpergewicht angegeben. Saccharinx ist in mehr als 90 Ländern zugelassen. Im Jahr 1994 wurde dieser Sueßstoff in der EU mit dem Zusatz E 954 zugelassen.

Gesundheitliche Auswirkungen

Saccharin wird seit mehr als ein Jahrhundert als Süßungsmittel verwandt und gilt als unbedenklich, da er auch unverändert über den Urin ausgeschieden wird. In den 70er Jahren wurde, besonders durch eine Kanadische Studie, diese Unbedenklichkeit in Frage gestellt. Der Sueßstoff wurde bei einer Untersuchung an Ratten als Ursache für die Begünstigung von Blasenkrebs verantwortlich gemacht. Diese Studie konnte allerdings nie bestätigt werden, zumal bei der Untersuchung extrem hohe Dosen dieses Sueßstoffs benutzt wurden.

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