Bei Aspartam handelt es sich um ein Süßstoff, der synthetisch hergestellt wird. Entdeckt wurde dieser Stoff eher zufällig durch James M. Schlatter im Jahre 1965. Die Süßkraft von Aspartam ist etwa 200-Mal höher als die des herkömmlichen Haushaltszuckers. Auch wenn dieser Süßstoff einen vergleichbaren Energiegehalt zu Zucker aufweist, ist er unter Berücksichtigung der hohen Süßkraft für eine kalorienarme Diät oder zur Ernährung bei Diabetes Mellitus geeignet. Die farblosen, süßlich schmeckenden Kristalle, fördern, wie andere Süßstoffe auch, nicht oder nur im geringen Maße die Kariesbildung.
Dieser Süßstoff war und ist auf nationaler und internationaler Ebene Anlass zu kontroversen Diskussionen.
Zulassung und Verwendung in Deutschland und der EU
In der Bundesrepublik Deutschland ist Aspartam seit dem 13. Juni 1990 im Rahmen der Zusatzstoffzulassungsverordnung zum Verbrauch freigegeben. Auch in der EU ist dieser Stoff zum Süßen vieler Produkte zugelassen und wird als Lebensmittelzusatzstoff unter der Bezeichnung E 951, welche deklarationspflichtig ist, eingesetzt. Dabei beträgt die erlaubte Tagesdosis 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht. Aspartam findet in vielen Produkten der Lebensmittelindustrie Verwendung. So ist dieser Stoff für die Süße in Limonaden bzw. Softdrinks, bei Milchprodukten, Backwaren und vielen Süßwaren verantwortlich und weit verbreitet. Der Zweck, Kalorien und Zuckerzufuhr zu reduzieren und damit das Essvergnügen, ohne Reue zu erhöhen, wird durch Aspartam erfüllt.
Allerdings sollte darauf hingewiesen werden, dass dieser Süßstoff bei Menschen, die unter der angeborenen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie leiden nicht konsumiert werden darf. Dies ist der Grund warum in der EU Produkte, die diesen Stoff enthalten die Warnung „enthält eine Phenylalaninquelle“, ersatzweise „mit Phenylalanin“ enthalten müssen.
Studien zur gesundheitlichen Auswirkung von aspartamhaltigen Lebensmitteln
Die gesundheitlichen Auswirkungen dieses Stoffes wurden seit der Entdeckung 1965 kontrovers diskutiert. In den Vereinigten Staaten, dem Entdeckungsland dieses Stoffes, wurden mehrere Studien durchgeführt. Die Food and Drug Administration (FDA) erklärte nach Auswertung dieser Studien aspartamhaltige Lebensmittel für unbedenklich, setzte gleichwohl die Tageshöchstdosis auf 50 Milligramm pro Kilo Körpergewicht. Insbesondere Studien aus Italien aus dem Jahre 2007, die einen Zusammenhang mit diesem Stoff und Krebserkrankungen nachweisen sollten, wurden international nicht anerkannt, da die Daten unvollständig und die Untersuchungen nicht wissenschaftlich repräsentativ durchgeführt worden sein.
Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2002 die gesundheitliche Unbedenklichkeit festgestellt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schloss sich dieser Beurteilung an. Allerdings wurde vereinbart, eine vollständige Neubewertung aufgrund neuer Studien vorzunehmen. Der Entwurf wurde im Januar 2013 publiziert und im April 2013 diskutiert. Das Ergebnis ist die erklärte Unbedenklichkeit von Aspartam unter Berücksichtigung der empfohlenen Tageshöchstdosis. Bei dieser Studie handelt es sich um die umfassendste Studie, die zu diesem künstlichen Süßstoff je durchgeführt wurde. Es ist faktisch kaum möglich, die festgelegten Grenzwerte zu erreichen, was die Lebensmittelindustrie als Bestätigung ihrer stets dargestellten Beurteilung wertet.